Die Führerscheinklassen

Wir unterrichten alle PKW Klassen inklusive Anhänger, wie auch alle Zweiradklassen.

Die Übersicht

AM  (Jetzt in MV schon ab 15 Jahre)

Zweirädrige, dreirädrige oder vierrädrige Kleinkrafträder mit max. 45km/h und 50cm³ Hubraum Verbrennungsmotor oder max. 4kW Elektromotor; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss: keine

A1

Krafträder mit max. 125cm³ Hubraum und max. 11kW Leistung; Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h entfällt für Fahrer unter 18 Jahren; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss: AM

Hyosung GT125
Hyosung GT125

A2

Krafträder mit max. 35kw (48PS) Leistung,diese dürfen max.von 70kw gedrosselt sein ; Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg; bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt; Mindestalter 18 Jahre; Einschluss AM und A1

 

Yamaha FZ 6
Yamaha FZ 6

A

Kräfträder mit über 50cm³ Hubraum oder über 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit über 15kW Leistung; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt; Mindestalter 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A und 21 Jahre für Trikes; Direkteinstieg mit 24 Jahren; Einschluss AM, A1, A2

Kawasaki Er 6n
Kawasaki Er 6n

Mofa

Motorisierte Fahrräder oder Roller mit max. 50cm³ Hubraum und max. 25km/h Höchstgeschwindigkeit; nur eine theoretische Prüfung erforderlich.

B

Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t und max. 8 Personen ohne Fahrer; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Anhängerregelung: Anhänger mit 750kg zGm immer erlaubt; Anhänger über 750kg zGm erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreitet.

B 96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750kg zGm, wenn zGm der Fahrzeugkombination mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 4,25t beträgt; Erlaubnis wird durch die Schlüsselnummer 96 nach einem speziellen Kurs in der Fahrschule erteilt; keine Prüfungen erforderlich; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750kg zGm, aber nicht mehr als 3,5t; maximale Fahrzeugkombination 7t;  eine praktische Prüfung ist erforderlich; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.